- Planung: Ich bereite mich auf die Touren vor, indem ich den Wetterbericht beachte, die passende Ausrüstung mitführe, festes Schuhwerk und die passende Kleidung anziehe und ausreichend Flüssigkeit mitnehme.
- Mobilität: Ich nutze, wann immer möglich, die öffentlichen Verkehrsmittel.
- Parken: Mein Fahrzeug parke ich ausnahmslos auf den dafür ausgewiesenen Parkplätzen, niemals auf Wiesen und am Straßenrand.
- Bewegung in der Natur: Ich bewege mich nur auf ausgewiesenen Wander- bzw. Radwegen.
- Privateigentum: Ich respektiere das Privateigentum Anderer. Dazu gehören auch die Wälder, Wiesen und Felder angrenzend an die Wege.
- Gemeinsam auf dem Weg: Ich verhalte mich rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst gegenüber Anderen und der Natur.
- Bewirtschaftete Hütten: Mit Geduld begegne ich den Wirten von Schutz- und Almhütten. Bei Toilettenbenutzung konsumiere ich etwas.
- Lärm: Meine Lautstärke passe ich an die Ruhe der Natur an und vermeide unnötigen Lärm.
- Bewahrung der Flora: Ich pflücke weder Blumen, Beeren, Pilze oder andere Pflanzen.
- Zäune: Indem ich Zäune schließe, helfe ich, das Weidevieh zu schützen.
- Weidevieh/Wildtiere: Den Lebensraum der Tiere respektiere ich, indem ich Abstand halte und ruhig an ihnen vorbeigehe.
- Hunde: Meinen Hund führe ich immer an der Leine und für den Notfall habe ich einen Maulkorb.
- Feuer: Ich entzünde kein Feuer in freier Wildbahn, da dies allgemein verboten ist.
- Abfall: Jeglichen Müll entsorge ich ordnungsgemäß oder nehme ihn nach Hause mit.
Achtsam durch die Blumenwiesen
Unsere Wiesen verändern fast täglich ihr Gesicht – Maiglöckchen, Enziane, Orchideen und viele andere Blumen schmücken das Tal. Viele dieser Pflanzen sind geschützt, weil sie selten geworden sind.
Lasst uns achtsam mit ihnen umgehen: Pflanzen dort bewundern, wo sie wachsen, und nichts pflücken. So tragen wir gemeinsam zum Artenschutz, Tierschutz und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei.
Fossil gefunden? So gehst du richtig vor.
Wer auf ein mögliches Fossil oder archäologisches Fundstück stößt, sollte wissen: Solche Funde gehören laut italienischem Gesetz (1939 & 1976) dem Staat. Auch Fossilien zählen zu den sogenannten Kultur- bzw. Archäologika.
Wichtig ist, den Fund innerhalb von 48 Stunden an eine offizielle Stelle (z. B. Denkmalamt, Polizei, Forstbehörde oder Carabinieri) zu melden. Am besten wird das Objekt oder ein Foto davon (mit Maßstab!) an den zuständigen Paläontologen oder das Naturmuseum weitergeleitet.
Erweist sich der Fund als wissenschaftlich relevant, bleibt er im Museum hinterlegt – der Finder wird namentlich erfasst und kann das Stück jederzeit einsehen.
Wir machen auch bei den CleanUP Days mit! Schau dir dieses tolle Projekt an – und wie auch du mitmachen kannst!