ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Geltende Covid-19 Bestimmungen im öffnetlichen Personennahverkehr finden Sie HIER.
Persönliche Fahrausweise
Persönliche Fahrausweise müssen auf Verlangen des Busfahrers oder des Kontrollpersonals gemeinsam mit einem gültigen Personalausweis vorgewiesen werden. Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Für sie genügt es, den Fahrausweis vorzuweisen.
Bei Problemen mit Fahrausweisen
Der Fahrgast ist für die Aufbewahrung des Fahrausweises verantwortlich, wobei vor allem Umstände zu vermeiden sind, die die enthaltenen Daten unleserlich machen könnten. Bei Vorliegen eines HOLIDAYPASSES, der nicht entwertet werden kann, und der nicht willkürlich beschädigt wurde, hat der Fahrgast in Autobussen und auf Zügen mit Entwertern an Bord das Recht, die angetretene Fahrt zu beenden. Der Fahrschein wird vom Busfahrer oder Kontrolleur annulliert und der Fahrgast kann sich beim Vermieter einen neuen Fahrschein aushändigen lassen. Auf Zügen muss der Fahrgast vor Antreten der Fahrt einen regulären Fahrschein erwerben.
Beförderung von Personen im Rollstuhl und von Kleinkindern im Kinderwagen
Die Beförderung von Personen im Rollstuhl und von Kleinkindern im Kinderwagen ist in öffentlichen Verkehrsmitteln mit eigens angebrachten Hinweisen und vereinbar mit dem zur Verfügung stehenden Platz zugelassen. Wenn der im Autobus für Rollstühle und Kinderwagen vorgesehene Platz bereits besetzt ist, darf aus Sicherheitsgründen kein weiterer Fahrgast mit Rollstuhl oder Kinderwagen zusteigen, da auf jeden Fall das ungehinderte Ein- und Aussteigen aller Fahrgäste gewährleistet sein muss.Kleinkinder im Kinderwagen können nur unter Aufsicht einer Begleitperson befördert werden.
Beförderung von Gepäck und Gegenständen
Die Gepäckstücke und Gegenstände stehen unter der Aufsicht und Verwahrung des Fahrgastes, der alle notwendigen Vorkehrungen unter Berücksichtigung der Art der Fahrt und des Zuflusses an Fahrgästen treffen muss. Auf jeden Fall ist es verboten, mit den zu befördernden Gegenständen die Sitze zu belegen oder die Zugangstüren zu behindernDie Beförderung von Gepäck, Kinderwagen, Rollstühlen, Skiern, Snowboards und Rodeln ist kostenlos.
Beförderung von Fahrrädern (nur ZUG)
Für die Mitnahme eines Fahrrades kann nur die Tageskarte für den Radtransport zum Preis von 7,00 €. Fahrräder werden begrenzt auf den im Beförderungsmittel zur Verfügung stehenden Platz befördert.
Beförderung von Tieren
Blindenhunde und Kleintiere, die im Arm gehalten werden oder in einem Käfig oder Behälter mit den Maßen von höchstens 70 x 30 x 50 cm Platz haben, werden kostenlos befördert. Für alle anderen Tiere kann ein Einzelfahrschein oder die Junior-Mobilcard (1/3/7 Tage) gelöst werden. Hunde müssen, mit Ausnahme von Hunden kleiner Rassen, einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden.
Fahrpläne und weitere Informationen zur Mobilität