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Mobilität

Anreise Gsiesertal - Öffentlicher Nahverkehr im Überblick

Anreise ins Gsiesertal

Warum selber fahren, wenn Busse und Züge euch bequem und unkompliziert zu sämtlichen Zielen bringen? Ihre Anreise ins Gsiesertal.

Linien- und Citybus verkehren regelmäßig zwischen Gsiesertal, Taisten und Welsberg und verbinden die Orte der Region mit der Hauptlinie des Pustertals Richtung Innichen und Franzensfeste. Die Südtirol Guest Pass Gsiesertal-Welsberg-Taisten Card ermöglicht allen Gästen eines Mitgliedsbetriebes der Tourismusgenossenschaft die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmitteln in ganz Südtirol – kostenlos!

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Mit dem Zug durch das winterliche Südtirol
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Skibus und Skizug
Autofrei zum Skifahren und Langlaufen
Mit dem Ski Pustertal Express kannst du innerhalb kürzester Zeit die zwei Skigebiete Kronplatz und 3 Zinnen Dolomites erreichen. Die Talstationen der Aufstiegsanlagen liegen jeweils direkt an den Zugbahnhöfen, weshalb der Skispaß gleich beginnt, wenn du aus dem Zug aussteigst. Startest du in Taisten oder im Gsiesertal, kommst du mit der Buslinie 441 oder der Citybus-Linie 438 zum Bahnhof Welsberg.
Mobility Center
Bahnhof Welsberg
INFORMATION
Die neue Pustertalbahn. Im Bau.

Bis Jänner 2026 gibt es im Pustertal abschnittsweise Sperren der Bahnlinie.

* Abschnitt Franzensfeste-Bruneck:
Sperre bis Montag, 26. Jänner 2026
* Abschnitt Franzensfeste-Mühlbach:
Sperre bis Montag, 26. Jänner 2026

Alle Informationen: pustertalnonstop.suedtirolmobil.info

Die neue Pustertalbahn. Im Bau.

Sanierung der Luegbrücke I Brenner Autobahn A13

DIE BEFÖRDERUNG VON PERSONEN IM ROLLSTUHL UND IM KINDERWAGEN

Die Beförderung von Personen im Rollstuhl und im Kinderwagen ist in öffentlichen Verkehrsmitteln mit eigens angebrachten Hinweisen und vereinbar mit dem zur Verfügung stehenden Platz zugelassen. Wenn der im Autobus für Rollstühle und Kinderwagen vorgesehene Platz bereits besetzt ist, darf aus Sicherheitsgründen kein weiterer Fahrgast mit Rollstuhl oder Kinderwagen zusteigen, da auf jeden Fall das ungehinderte Ein- und Aussteigen aller Fahrgäste gewährleistet sein muss. Kleinkinder im Kinderwagen können nur unter Aufsicht einer Begleitperson befördert werden.

 

BEFÖRDERUNG VON GEPÄCK UND GEGENSTÄNDEN
Die Gepäckstücke und Gegenstände stehen unter der Aufsicht und Verwahrung des Fahrgastes, der alle notwendigen Vorkehrungen unter Berücksichtigung der Art der Fahrt und des Zuflusses an Fahrgästen treffen muss. Auf jeden Fall ist es verboten, mit den zu befördernden Gegenständen die Sitze zu belegen oder die Zugangstüren zu behindern. Die Beförderung von Gepäck, Kinderwagen, Rollstühlen, Skiern, Snowboards und Rodeln ist kostenlos.


Gut zu wissen
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